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Heizung jetzt tauschen oder warten? Das GModG, einfach erklärt

Rechtslage mit Stand: 29. Juli 2026 (Inkrafttreten GModG) · Seite aktualisiert: 20. August 2026

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🗓 Aktualisiert am 20. August 2026 · EcoBack Redaktion

Kurzantwort: Das Gebäudeenergiegesetz wurde nicht abgeschafft, sondern zum 29. Juli 2026 reformiert und in GModG (Gebäudeenergie-Modernisierungsgesetz) umbenannt. Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht ist weg, die Wahl des Heizsystems wieder frei. Neu: ab 2029 eine stufenweise Quote für Biomasse/erneuerbare Brennstoffe bei neuen fossilen Heizungen (in Stufen über 10 %, 15 % und 30 % bis 60 % im Jahr 2040). „Warten" ist damit kein Plan mehr — aber ein Nottausch im Winter bleibt der teuerste Weg.
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Was gilt, was fällt — die Übersicht

RegelStatus seit 29.07.2026
65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe für neue HeizungenAbgeschafft
Freie Wahl des Heizsystems (Gas, Öl, Wärmepumpe, Pellet …)Wieder möglich
Gesetz selbst (vormals GEG)Bleibt — reformiert & umbenannt in GModG
Quote für Biomasse/erneuerbare Brennstoffe bei neuen fossilen HeizungenNeu ab 2029, stufenweise (10 % → 15 % → 30 % → 60 % bis 2040; Zwischenjahre siehe Gesetzestext)

Quellen: Gesetzestext im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (Erstquelle); Einordnungen u. a. beim ADAC. Achtung: Viele Artikel im Netz nennen fälschlich den 1. Juli als Stichtag — maßgeblich ist das Inkrafttreten am 29. Juli 2026.

Tauschen oder warten? Die ehrliche Entscheidungshilfe

Eine Pauschalantwort wäre gelogen — die Entscheidung hängt an drei Fragen:

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Häufige Fragen

Ist das Heizungsgesetz (GEG) 2026 abgeschafft worden?

Nein. Das Gesetz wurde nicht abgeschafft, sondern reformiert und umbenannt: Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde mit Wirkung zum 29. Juli 2026 das Gebäudeenergie-Modernisierungsgesetz (GModG). Die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe für neue Heizungen ist entfallen, andere Pflichten bestehen fort.

Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?

Ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt wieder freie Wahl des Heizsystems — die 65-Prozent-Pflicht ist abgeschafft. Ab 2029 greift für neu eingebaute fossile Heizungen aber eine stufenweise Quote für Biomasse bzw. erneuerbare Brennstoffe, die von zunächst 10 Prozent bis 2040 auf 60 Prozent steigt. Diese künftigen Brennstoffkosten gehören in jede ehrliche Vergleichsrechnung.

Lohnt es sich, mit dem Heizungstausch zu warten?

Pauschal nein. Läuft dein Kessel zuverlässig, verschafft dir die neue Rechtslage Zeit für einen geplanten Tausch statt eines Nottauschs im Winter. Ist der Kessel alt oder störanfällig, spricht wenig fürs Warten: Die Regeln sind jetzt klar, und ein Ausfall in der Frostperiode ist der teuerste Zeitpunkt für die Entscheidung. Entscheidend sind Kesselalter, künftige Quotenkosten und der Vergleich mit einer Wärmepumpe für dein Gebäude.

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